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Grimm ProjektentwicklungEnergieprojekte technisch gedacht

Messkonzept und Anschlussplanung für Ihr Energieprojekt

Ich plane den Netzanschluss und das Messkonzept für Batteriespeicher, Solaranlagen, Wärmepumpen und Ladestationen. Der Netzanschluss ist die Verbindung Ihrer Anlage mit dem Stromnetz. Das Messkonzept legt fest, welche Stromzähler wo sitzen. An diesen beiden Stellen bleiben viele Projekte hängen.

Ich arbeite für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, für Gewerbebetriebe und für Projektentwickler von Batteriegroßspeichern.

InhaberTobias Grimm
SitzBleicherode, Thüringen
Einsatzdeutschlandweit
SpannungsebeneNiederspannung · Mittelspannung

Ich habe über 15 Jahre Erfahrung beim Netzbetreiber, unter anderem mit Netzanschlüssen, Stromzählern und Messkonzepten.

Am Netzanschluss hängt, wann und wie ein Projekt gebaut wird

Die Technik für ein Energieprojekt ist schnell bestellt. Unter welchen Bedingungen sie ans Netz kommt, legt aber der Netzbetreiber fest. Das ist das Unternehmen, das das Stromnetz in Ihrer Region betreibt.

Wer etwas anschließen will, stellt beim Netzbetreiber eine Netzanschlussanfrage. Der Netzbetreiber prüft sie nach festen Regeln. Diese Regeln heißen VDE-AR-N 4100, 4105 und 4110. Das sind Anwendungsregeln des VDE, des Verbands der Elektrotechnik. Dazu kommen die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Ihres Netzbetreibers.

Bei Speichern, Solaranlagen und großen Verbrauchern rechnet der Netzbetreiber meist auch nach, ob sein Netz die Leistung tragen kann. Das heißt Netzverträglichkeitsprüfung. Für alle Prüfungen braucht er vollständige Unterlagen. Fehlt etwas, geht die Netzanschlussanfrage zurück. Dann wartet das Projekt.

Oft hakt es an drei Stellen. Der vorhandene Anschluss hat zu wenig Leistung. Das Messkonzept ist unklar. Die Angaben zum Speicher in der Netzanschlussanfrage stimmen nicht.

Aus der Praxis weiß ich, welche Unterlagen der Netzbetreiber für seine Prüfung braucht. Deshalb plane ich Netzanschluss und Messkonzept gleich zu Beginn. Holen Sie mich am besten dazu, bevor Sie Angebote unterschreiben.

Leistungen

Ich verkaufe keine Geräte. Ich plane die Technik, vergleiche Varianten und Angebote und spreche mit Netzbetreiber, Herstellern und Elektrobetrieben.

Was ich mache

Netzanschluss

Für Mehrfamilienhaus · Gewerbe · Großspeicher

Ich rechne aus, wie viel Leistung Ihr Vorhaben braucht. Leistung heißt hier, wie viel Strom alle Geräte gleichzeitig ziehen oder abgeben. Man misst sie in Kilowatt (kW). Dann sehe ich nach, ob Ihr vorhandener Anschluss dafür reicht. Ich bereite die Unterlagen vor und stelle für Sie die Netzanschlussanfrage beim Netzbetreiber. Das Fachwort dafür ist Netzanschlussbegehren. Prüfen und entscheiden muss der Netzbetreiber selbst.

Ich plane Anschlüsse an die Niederspannung und an die Mittelspannung. An der Niederspannung hängen Wohnhäuser und die meisten Betriebe. Die Mittelspannung ist die Netzebene darüber, für größere Anlagen. Großspeicher plane ich für beide Ebenen.

Messkonzept

Für Solaranlage mit Speicher · Wärmepumpe · Ladestationen · Mieterstrom

Ein Messkonzept legt fest, welche Stromzähler wo sitzen, was sie messen und wie daraus abgerechnet wird. Ich erstelle Messkonzepte für Photovoltaik-Anlagen mit Speicher, für Wärmepumpen, Ladestationen und Mieterstrom. Eine Photovoltaik-Anlage, kurz PV-Anlage, macht aus Sonnenlicht Strom.

Bevor eine PV-Anlage oder ein Speicher in Betrieb geht, muss der Netzbetreiber dem Messkonzept zustimmen. Ich stimme es mit ihm und mit dem Messstellenbetreiber ab. Der Messstellenbetreiber baut die Zähler ein und betreibt sie.

Angebote prüfen

Für Hersteller · Lieferanten

Ich vergleiche Angebote technisch und prüfe, ob die Geräte zu Anschluss und Messkonzept passen.

Für welche Vorhaben

Bei jedem dieser Vorhaben plane ich Netzanschluss und Messkonzept. Auf den Karten steht, was beim jeweiligen Vorhaben dazukommt.

Mehrfamilienhaus

Umfang Netzanschluss · Messkonzept · Zählerschrank

Kommen Wärmepumpe und Ladestationen ins selbe Haus, braucht das Haus oft mehr Leistung am Anschluss. Wie viel, hängt davon ab, was gleichzeitig läuft. Kommt eine PV-Anlage dazu, ändert sich auch, was gemessen wird. Im Zählerschrank muss Platz für alle Zähler sein.

Ich plane die Elektrik im Haus nach DIN 18015. Das ist die Norm für die Elektroplanung in Wohngebäuden. Für den Zählerschrank gilt zusätzlich VDE-AR-N 4100. Soll der Strom vom eigenen Dach an die Mieter gehen, heißt das Mieterstrom.

Speicher im Gewerbe

Umfang Netzanschluss · Messkonzept · Speichergröße

Ein Gewerbespeicher, also ein Speicher im Betrieb, kann Lastspitzen kappen. Eine Lastspitze ist eine kurze Zeit, in der der Betrieb sehr viel Strom auf einmal braucht. Das Kappen heißt Peak Shaving oder Lastspitzenkappung.

Ob sich das lohnt und wie groß der Speicher sein muss, prüfe ich anhand Ihres Stromverbrauchs. Das prüfe ich auch für kleine Speicher.

Batterie­großspeicher

Umfang Netzanschluss · Messkonzept · Transformator · Eigenbedarf

Für Projektentwickler plane ich Batteriegroßspeicher technisch vor. Man nennt sie auch BESS, nach dem englischen Battery Energy Storage System. Ich rechne Leistung und Speichergröße aus und plane den Anschluss an die Nieder- oder Mittelspannung. Bei Mittelspannung gehört ein Transformator dazu. Er passt die Spannung an.

Dazu kommen die Messung und der Eigenbedarf. Eigenbedarf ist der Strom, den der Speicher selbst braucht, etwa für Kühlung und Steuerung. Die Netzanschlussanfrage stelle ich für Sie. Ob und wo das Netz die Leistung aufnehmen kann, prüft der Netzbetreiber.

Projekt anfrageninfo@grimm-projekte.de · +49 15679 705709

Peak Shaving im Gewerbe

Viele Betriebe zahlen einen eigenen Preis für ihre höchste Leistung im Jahr. Das ist der Leistungspreis. Er ist Teil des Netzentgelts, also des Preises für die Nutzung des Stromnetzes. Das betrifft Betriebe, deren Zähler die Leistung in Viertelstunden misst. Maßgeblich ist meist die Viertelstunde mit dem höchsten Bezug aus dem Netz im ganzen Jahr.

Die Kurve ist ein Beispiel. Die gestrichelte Linie zeigt den Stromverbrauch eines Betriebs über einen Tag, in Viertelstunden. Eine solche Aufzeichnung heißt Lastgang. Mittags braucht der Betrieb kurz sehr viel Strom. Das ist die Lastspitze. In dieser Zeit gibt der Speicher Strom ab. Die grüne Linie zeigt, was dann noch aus dem Netz kommt. Diesen Wert misst der Zähler am Netzanschluss.

Mit dem Regler stellen Sie ein, um wie viel die Spitze sinken soll. Unter der Kurve sehen Sie, wie viel Strom der Speicher dafür abgeben muss und wie lange. Je tiefer die Spitze sinken soll, desto länger muss der Speicher Strom liefern. Dann braucht er mehr Kilowattstunden. Ein Speicher hat also zwei Größen. Die Leistung in Kilowatt (kW) bestimmt, wie weit er die Spitze senken kann. Der Speicherinhalt in Kilowattstunden (kWh) bestimmt, wie lange er das durchhält.

Den Strom für die Spitze lädt der Speicher zu ruhigen Zeiten aus dem Netz nach. Er senkt die höchste Leistung. Der Verbrauch sinkt dadurch nicht.

Die Kurve zeigt nur einen Tag. Für den Leistungspreis zählt die höchste Viertelstunde im ganzen Jahr. Deshalb prüfe ich das an Ihrem Lastgang über ein Jahr.

Ein Speicher im Betrieb braucht ein Messkonzept und muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Beides plane ich mit.

Projekt anfragen
Lastgang eines BetriebsBeispiel
Zeitraumein Tag, 0 bis 24 Uhr
Werteje Viertelstunde
DatenBeispiel, keine Kundendaten
  • Verbrauch des Betriebs
  • Bezug aus dem Netz, gemessen am Netzanschluss
  • Speicher gibt Strom ab
  • Speicher lädt nach
  • Neue Höchstgrenze
2 Stunden je Kästchen30 kW je Kästchen
Höchster Verbrauch138 kW
Höchster Bezug aus dem Netz103 kW
Strom aus dem Speicher51 kWh
Dauer der Abgabe2 Std. 15 Min.
Die Kurve ist ein Beispiel und zeigt keine echten Kundendaten. Sie zeigt einen Tag in Viertelstunden-Werten.

Messkonzept und Abrechnung für Mieterstrom

Bei Mieterstrom wird der Strom der PV-Anlage auf dem Dach an die Mieter im Haus verkauft. Reicht der Solarstrom nicht, liefert der Anbieter des Mieterstroms auch den Strom aus dem Netz. Die Mieter entscheiden selbst, ob sie mitmachen.

Für Mieterstrom braucht das Haus ein eigenes Messkonzept. Es legt fest, welche Zähler im Haus sitzen und wie der Strom vom Dach den Wohnungen zugeordnet wird. Dieses Messkonzept erstelle ich und stimme es mit dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber ab.

Die Abrechnung ist aufwendig. Dafür entwickle ich Strombild. Strombild erstellt die komplette Abrechnung für Mieterstrom. Sie importieren die Messwerte der Zähler, und Strombild rechnet ab. Das geht mit einem gemessenen und mit einem virtuellen Summenzähler.

Ein Summenzähler misst, wie viel Strom das ganze Haus aus dem Netz bezieht und ins Netz einspeist. Beim virtuellen Summenzähler wird dieser Wert aus den Messwerten der einzelnen Zähler errechnet. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist für später geplant. Strombild geht bald unter strombild.eu online.

Ich berate Sie auch zu Mieterstrom. Bleibt bei Ihrem Projekt eine Frage offen, suche ich mit Ihnen eine Lösung.

Beratung zu Mieterstrom anfragen

So läuft ein Projekt ab

Erst entsteht das Konzept, dann die Netzanschlussanfrage. Nach jedem Schritt wissen Sie mehr und können entscheiden, wie es weitergeht.

  1. Ihr Vorhaben

    Sie schildern, was Sie planen. Ich sehe mir den Standort an und, wenn es sie gibt, den vorhandenen Anschluss und Ihren Stromverbrauch. Bei einem Speicher im Betrieb prüfe ich zuerst, ob er sich lohnt.

  2. Konzept

    Ich rechne aus, wie viel Leistung Ihr Vorhaben braucht, und sehe nach, ob Ihr vorhandener Anschluss dafür reicht. Ich plane die Anlage und das Messkonzept und zeige Ihnen Varianten im Vergleich. Vieles klärt sich dabei schon vor Ort.

  3. Netzanschluss­anfrage

    Mit dem fertigen Konzept stelle ich für Sie die Netzanschlussanfrage, mit vollständigen Unterlagen. So bekommt der Netzbetreiber eine Anfrage, die er ohne Rückfragen prüfen kann. Er prüft, was im Netz möglich ist, und entscheidet.

  4. Angebote und Entscheidung

    Ich prüfe die Angebote von Herstellern und Lieferanten. Dann entscheiden Sie. Auf Wunsch begleite ich das Projekt weiter.

Über mich

Ich bin Tobias Grimm. Mir gehört Grimm Projektentwicklung in Bleicherode in Thüringen.

Ich habe über 15 Jahre Erfahrung beim Netzbetreiber. Angefangen habe ich mit einer Ausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik. Danach habe ich bei der Montage im Niederspannungsnetz gearbeitet, auch unter Spannung, also an Teilen, die Strom führen. Später kamen Stromzähler und komplexe Messkonzepte dazu, dann Netzanschluss und Messwesen. Das Messwesen ist für Zähler und Messung zuständig.

Ich bin Bachelor Professional of Electrical Technology and Management (IHK Erfurt) und Staatlich geprüfter Technischer Betriebswirt.

Mit Grimm Projektentwicklung plane ich Ihr Projekt so, dass der Netzbetreiber es nach seinen Regeln prüfen kann. Die Entscheidung trifft er.

Neben Energieprojekten mache ich Abläufe in Betrieben einfacher und automatisiere sie. Ich gestalte und baue auch Websites.

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Häufige Fragen

Wie kann ich die Leistung meines Hausanschlusses erhöhen?

Eine Leistungserhöhung fragen Sie beim Netzbetreiber an. Diese Netzanschlussanfrage kann ich für Sie stellen. Der Netzbetreiber prüft, ob das Netz die zusätzliche Leistung hergibt. Je nach Ergebnis wird der Anschluss verstärkt. Das kann Kosten auslösen, etwa für den Umbau und einen Baukostenzuschuss. Der Baukostenzuschuss ist ein Beitrag zu den Kosten des Netzes, den der Netzbetreiber für zusätzliche Leistung verlangen darf. Die Arbeiten an Ihrer elektrischen Anlage meldet ein Elektrobetrieb an, der beim Netzbetreiber eingetragen ist.

Warum muss eine Wärmepumpe beim Netzbetreiber angemeldet werden?

Eine Wärmepumpe braucht viel Leistung aus dem Netz. Der Netzbetreiber muss wissen, ob Ihr Anschluss und das Netz in Ihrer Straße das tragen. Seit 2024 gilt außerdem § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Neue Wärmepumpen, private Ladestationen für Elektroautos, Klimaanlagen und Speicher mit mehr als 4,2 kW am Niederspannungsnetz sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf ihren Strombezug bei Engpässen zeitweise drosseln. Mindestens 4,2 kW bleiben dabei immer verfügbar. Dafür zahlen Sie weniger Netzentgelt. Das ist der Preis für die Nutzung des Stromnetzes. Wegen eines Engpasses darf der Netzbetreiber den Anschluss aber nicht ablehnen.

Wann ist eine Netzverträglichkeitsprüfung notwendig?

Der Netzbetreiber macht sie, bevor er eine neue Anlage ans Netz nimmt oder einen Anschluss deutlich verstärkt. Das betrifft vor allem PV-Anlagen, Speicher und große Verbraucher. Er prüft, ob das Netz die Leistung tragen kann. Bei einem Speicher prüft er beide Richtungen, das Laden aus dem Netz und das Einspeisen ins Netz. Er prüft auch, an welcher Stelle der Anschluss möglich ist. Diese Stelle heißt Netzverknüpfungspunkt. Das Ergebnis bestimmt, wo und mit wie viel Leistung angeschlossen wird.

Wer legt das Messkonzept fest?

Der Betreiber der Anlage oder sein Planer erstellt das Messkonzept. Der Netzbetreiber prüft es und stimmt zu, bevor die Anlage in Betrieb geht. Viele Netzbetreiber haben dafür feste Vorlagen. Diese Vorlagen heißen Standard-Messkonzepte. Passt keine davon, braucht es ein eigenes Messkonzept.

Wann muss ein Batteriespeicher angemeldet werden?

Ein Batteriespeicher muss immer angemeldet werden, wenn er mit dem Stromnetz verbunden ist. Vor dem Anschluss wird er beim Netzbetreiber angemeldet. Spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme muss er außerdem ins Marktstammdatenregister eingetragen werden. Das ist das amtliche Verzeichnis der Bundesnetzagentur für Anlagen, die Strom erzeugen oder speichern.

Gilt für meinen Speicher VDE-AR-N 4100 oder 4105?

Am Niederspannungsnetz gelten beide. VDE-AR-N 4100 regelt den Anschluss Ihrer elektrischen Anlage ans Netz, etwa Hausanschluss und Zählerplatz. VDE-AR-N 4105 regelt zusätzlich alles, was Strom ins Netz abgeben kann, also Erzeugungsanlagen und Speicher. In der Mittelspannung gilt VDE-AR-N 4110.

Ist Peak Shaving sinnvoll?

Das hängt von Ihrem Stromverbrauch ab. Sinnvoll ist es vor allem, wenn Ihr Betrieb kurze, hohe Lastspitzen hat und einen Leistungspreis zahlt. Ob sich ein Speicher dafür rechnet, zeigt Ihr Lastgang über ein ganzes Jahr.

Kann ich Mieterstrom selbst abrechnen?

Ja. Als Betreiber der Anlage sind Sie dann Stromlieferant für Ihre Mieter und übernehmen die Pflichten, die dazugehören. Die Abrechnung ist aufwendig. Dafür entwickle ich Strombild. Es erstellt die komplette Abrechnung für Mieterstrom aus den importierten Messwerten.

Arbeiten Sie nur in Thüringen?

Nein. Ich arbeite deutschlandweit. Die VDE-Regeln gelten in ganz Deutschland. Jeder Netzbetreiber hat dazu eigene Technische Anschlussbedingungen, Vorlagen und Formulare. Die sehe ich mir für jedes Projekt an.

Projekt anfragen

Schreiben Sie mir kurz, was Sie vorhaben. Je mehr ich über Standort, Leistung und Stand des Projekts weiß, desto genauer kann ich antworten.

info@grimm-projekte.de
+49 15679 705709

AnfrageGrimm Projektentwicklung

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Worum geht es?

Mehrere Antworten sind möglich.

Vorhaben
Leistungen

Bitte wählen Sie mindestens einen Punkt aus.

Daran erkenne ich, welcher Netzbetreiber zuständig ist.

Schreiben Sie zum Beispiel, was angeschlossen werden soll, wie groß es ist und wie weit das Projekt ist. Geht es um Lastspitzen im Betrieb, schreiben Sie, ob Daten zu Ihrem Stromverbrauch vorliegen.

Bitte beschreiben Sie Ihr Vorhaben in ein paar Sätzen.